18.09.2017 | Neues aus dem Recht
Ein Beitrag von Dr. Patrick O’Neill Wer gewerbsmässig Person an Dritte verleiht, benötigt hierzu eine Bewilligung (Art. 12 AVG). Personalverleih bedeutet das Überlassen von Arbeitnehmern an einen Einsatzbetrieb. Während der Personalverleiher Arbeitgeber bleibt,...