Marc Weber gewinnt in „leading case“ zum internationalen Kulturgüterrecht vor Bundesgericht: Mutmassliches Leonardo-Da-Vinci-Bild geht nicht an Italien

Unser international anerkannter Kunstrechtsexperte Dr. Marc Weber hat die Eigentümerin des Bildes in der Schweiz anwaltlich vertreten und diesen bedeutenden Entscheid vor den Schweizer Gerichten erstritten.

Die Eigentümerin wurde in Italien zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie ihr Leonardo da Vinci zugeschriebenes Gemälde ohne Exportbewilligung von Italien in die Schweiz verbrachte. Das Bild befand sich seit 1913 in der Schweiz und wurde für eine Begutachtung nach Italien gebracht, bevor es nach wenigen Stunden zurück in die Schweiz transportiert wurde. Das Bild wurde im Tessin beschlagnahmt, und die italienischen Behörden verlangten die Herausgabe des Bildes, gestützt auf internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin bewilligte das Gesuch, und das Bundesstrafgericht in Bellinzona schützte diesen Entscheid. Das Bundesgericht in Lausanne entschied aber nun in einem Leitentscheid zugunsten der Eigentümerin.  Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtshilfeweise Herausgabe des Gemäldes an Italien waren gemäss Bundesgericht nicht erfüllt. Die Ausfuhr von privatem Kulturgut aus der Schweiz sei nicht strafbar, womit die Voraussetzung der «doppelten Strafbarkeit» nicht gegeben sei. Die Einfuhr in die Schweiz des in Italien nicht registrierten Gemäldes sei zudem nicht rechtswidrig (und folglich auch nicht strafbar), weil die Einfuhr nicht gegen die einschlägige bilaterale Vereinbarung mit der Schweiz verstosse.

Bundesgerichtsentscheid 1C_447/2018 vom 13. Mai 2019, zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen

Pressemitteilung des Bundesgerichts vom 29. Mai 2019

Artikel in der New York Times vom 29. Mai 2019