Aufenthalt und Neuansiedlung

Die Schweiz ist ein Kleinstaat mitten im Herzen von Europa, das aber nicht Mitglied der EU ist. Wirtschaftlicher Erfolg ist hier daher eng mit Rechtsfragen über den Aufenthalt und die Arbeit von Ausländern in der Schweiz und der Neuansiedlung von Unternehmen verbunden.
Die Neuansiedlung von Unternehmen beginnt oft mit der Entsendung von Arbeitnehmenden in die Schweiz, ohne dass der Arbeitgeber zu Beginn in der Schweiz eine Niederlassung hat. In diesen Fällen beraten wir ausländische Unternehmen in Bezug auf die Möglichkeiten und Grenzen eines solches Vorgehens und unterstützen sie beim Einholen der erforderlichen Bewilligungen. Wir beraten ausländische Unternehmen auch bei der Gründung von Unternehmen oder dem Etablieren einer Niederlassung in der Schweiz und der Vornahme der notwendigen Registrierungen. Wir wissen, wie sich die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU eingespielt haben, und sind daher in der Lage, in- und ausländische Klienten in grenzüberschreitenden Themen umfassend zu beraten.

LANTER unterstützt in der Schweiz ansässige Arbeitgeber bei der Anstellung ausländischer Arbeitnehmender. Insbesondere bei Arbeitnehmenden aus nicht EU/EFTA-Staaten bestehen spezielle arbeitsmarkt- und aufenthaltsrechtliche Hürden, die es zu meistern gilt. Wir beraten in- und ausländische Unternehmen in den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht auch bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmenden vom Ausland in die Schweiz.