Arbeitsrecht

Die Komplexität des Arbeitsrechts in der Schweiz nimmt ständig zu, einerseits wegen ständig ändernden gesetzlichen Bestimmungen, andererseits wegen der Rechtsweiterentwicklung durch die Gerichte.
Das Auflösen von Arbeitsverhältnissen kann für Arbeitgeber mittlerweile eine Reihe von Fallstricken beinhalten. Umstrukturierungen und Massenentlassungen sind heute ohne die Unterstützung von Spezialisten nicht mehr umsetzbar. Datenschutz und die Gleichstellungsgesetzgebung wirken sich nicht nur auf das Arbeitsverhältnis aus, sondern auch auf den Rekrutierungsprozess.
Dass die arbeitsrechtlichen Anforderungen an die Arbeitgeber in den letzten Jahren stark gestiegen sind, ist bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen noch nicht voll erkannt worden. Das führt nicht selten zu unangenehmen Überraschungen, zum Beispiel mit einem Konflikt vor Arbeitsgericht.

LANTER unterstützt Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beratend, damit solche Überraschungen ausbleiben. Wir unterstützen und beraten insbesondere auch Personalabteilungen, beispielsweise beim Ausarbeiten von Personal- oder Gleichstellungsreglementen. Wir vertreten unsere Mandanten aber auch vor Gericht.
Auf der anderen Seite beraten wir auch Angestellte in Konflikten mit ihrem jetzigen oder früheren Arbeitgeber. Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, kennen wir beide Seiten. Dies ermöglicht eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen, hilft aber auch bei der Suche nach tragfähigen Lösungen. Auch wenn eine gütliche Einigung im Vordergrund steht, scheuen wir uns nicht, den Fall gegebenenfalls auch vor Gericht zu vertreten.

LANTER nimmt prinzipiell keine Mandate von Banken an. Wir sind deshalb prädestiniert, Bankmitarbeiter in allen Belangen zu beraten und ihre Interessen zu vertreten.
Zugute kommt uns in diesem Zusammenhang eine mehrjährige praktische und interdisziplinäre Erfahrung im Personalwesen der Privatwirtschaft. Dies verschafft uns ein gutes Verständnis für Personalfragen in Unternehmen, aber auch zu den Schnittstellen zu anderen Bereichen, beispielsweise dem Sozialversicherungsrecht.