Kunstrecht

Bei LANTER finden Sie Spezialisten für Kunstrecht mit internationalem Ruf.
Das Kunstrecht hat sich in den letzten 25 Jahren zur eigenständigen Rechtsdisziplin entwickelt. Es ist ein komplexes, sich schnell veränderndes und wirtschaftlich immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet, das zunehmend reguliert wird. Unsere Klientschaft (Eigentümer, private Sammler, Händler, Museen, Auktionshäuser, Banken und Versicherungen) profitiert von unserer Kompetenz, Effizienz und Erfahrung sowie unserem internationalen Netzwerk.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunst. Unsere Praxis reicht von einfachen Vertragsstreitigkeiten bis hin zu komplexen nationalen und internationalen Verfahren. Wir bearbeiten Fälle, die sich insbesondere mit Eigentumsfragen, Restitutionen, falscher Zuschreibung, Auktionen, Bewertungen, Gutachten und Gutachtern, Steuer- und Treuhandangelegenheiten, Zollfreilagern, strafrechtlichen Angelegenheiten und internationalen Handelsfragen, einschliesslich Export-, Import- und Zollangelegenheiten befassen. Wir sind sehr erfahren in der Prozessführung. Zudem bieten wir innovative Strategien zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten und suchen nach alternativen Streitbeilegungsmechanismen, wo dies angemessen ist.