Wirtschaftsstrafrecht und Rechtshilfe

Durch die zunehmende Regulationsdichte im Wirtschaftsrecht, die weite Auslegung diverser Straftatbestände und die damit verbundene Kriminalisierung diverser Geschäftspraktiken wächst die Zahl der White-Collar-Crime-Verfahren kontinuierlich an. Gleichzeitig arbeiten die Strafverfolgungsbehörden immer intensiver zusammen.

Wir verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen, die in Strafverfahren und Verwaltungsverfahren (wie vor der FINMA) im Bereich der Wirtschaftskriminalität involviert sind. Dazu zählen Delikte und Kategorien wie insbesondere Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Korruption, Geldwäscherei, das Banken- und Kapitalmarktstrafrecht, der wirtschaftliche Nachrichtendienst, Insiderhandel und die Börsendelikte, Cybercrime, die Konkursdelikte sowie das Unternehmensstrafrecht.

Wir führen im Auftrag unserer Klienten unternehmensinterne Untersuchungen durch, um eventuelle Fehlverhalten aufzudecken und zu beurteilen.

Für Geschädigte von Straftaten erfassen wir Strafanzeigen und wir unterstützen die Klienten bei der Ausübung ihrer Verfahrensrechte sowie der Durchsetzung ihrer Ansprüche, einschliesslich mithilfe von Verfahren zur Auffindung, zum Einfrieren und zur Wiedererlangung von Erträgen aus nationalen und grenzüberschreitenden Finanzverbrechen (Asset Tracing, Asset Freezing und Asset Recovery).

Unsere Kanzlei weist langjährige Erfahrung im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen oder der Amtshilfe in Steuersachen auf. Dabei gilt es, die Rechte in- und ausländischer Personen gegenüber den involvierten Behörden zu schützen, z.B. im Zusammenhang mit Auslieferung, Kontosperren, drohender Vermögenseinziehung, Auskunftsersuchen oder Akteneditionen.

LANTER Anwälte & Steuerberater wurde 2021 von den Zeitschriften Bilanz und Le Temps als eine der Top Schweizer Anwaltskanzleien im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet.