Verfahren vor Gerichten und Behörden

Lässt sich ein Konflikt nicht einvernehmlich lösen, führen wir für unsere Mandanten Gerichtsverfahren in allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeits-, Miet- und Erbrecht. Unsere langjährige Erfahrung erstreckt sich sowohl auf innerstaatliche als auch auf internationale Rechtsstreitigkeiten. Unsere Arbeit basiert auf einer klaren Kosten-Nutzen-Analyse und umfasst stets eine strategische Beratung.

Zu unserem Kompetenzbereich gehören ferner internationale Rechtshilfeverfahren, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Arrestverfahren und vorsorgliche Massnahmen), Zwangsvollstreckungs- und Konkursverfahren sowie Verfahren vor Verwaltungsbehörden.

Wir unterstützen unsere Mandanten zudem bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen und öffentlichen Urkunden.