Stiftungsrecht

Vielen vermögenden Personen ist es ein Anliegen, eine dauerhafte Einrichtung für einen guten Zweck zu schaffen. Häufig übertragen sie diese Aufgabe einer von ihnen errichteten Stiftung. Die Stiftung ist die einzige zivilrechtliche Rechtsform, bei der sich ein Vermögen verselbstständigt, ohne dass eine Mitgliederversammlung über das Schicksal der Institution verfügen kann. Dieses wird vielmehr vom Stifter bestimmt, der seinen Willen in der Stiftungsurkunde festlegt; der Stiftungsrat hat diesen Willen dann umzusetzen.

Die schweizerische Gesetzgebung für Stiftungen zählt zu den liberalsten weltweit – nur wenige Artikel des Zivilgesetzbuchs regeln das Stiftungsrecht und erlauben eine individuelle Ausgestaltung der Stiftungsorganisation. Dies, zusammen mit den substantiellen steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Institutionen und ihnen gemachte Zuwendungen, führt dazu, dass gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz weit verbreitet sind.

LANTER unterstützt Stifter bei der Konzeption ihrer Stiftung und hilft ihnen, optimale Strukturen aufzubauen. Dazu zählen das Verfassen der Stiftungsurkunde und von Reglementen, die Selektion des Stiftungsrats und allfälliger weiterer Gremien sowie sämtliche Kontakte mit der Stiftungsaufsicht und den Steuerbehörden.

Die Stiftungsräte bereits bestehender Stiftungen unterstützen wir bei der korrekten Ausübung ihrer Tätigkeit, der vollständigen und rechtzeitigen Berichterstattung an Aufsichtsbehörden und allen Fragen der Governance.

Es ist uns ein Anliegen, dass das liberale schweizerische Stiftungsrecht aufrechterhalten bleibt. Wir setzen uns daher auch politisch für die Freiheit der Stiftungen und die steuerliche Begünstigung gemeinnützigen Handelns ein. Seit Jahrzehnten ist LANTER im Vorstand von proFonds vertreten, dem schweizerischen Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine.