Fallanalyse: Das Schweizerische Bundesgericht verneint im Entscheid 4A_187/2020 vom 23. Februar 2021 eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des prozessualen Ordre public

Das Schweizerische Bundesgericht (Bundesgericht) hat eine Beschwerde des Königreichs Spanien gegen den Schiedsspruch im Investitionsschiedsverfahren PCA Case No 2012-14 abgewiesen, in dem Spanien zur Zahlung verschiedener Beträge an bestimmte klagende Investoren in Höhe von insgesamt mehr als 91 Millionen Euro verurteilt wurde. Das Bundesgericht befand, dass der Schiedsspruch weder das Recht Spaniens auf rechtliches Gehör noch den prozessualen Ordre public verletze. Die Beschwerde Spaniens hätte sich zumindest teilweise gegen eine verfahrensrechtliche Anordnung richten müssen, die in der Sache eine Entscheidung über die Zuständigkeit darstellte. In der Beschwerde gegen die verfahrensrechtliche Anordnung hätte Spanien Beschwerdegründe vorbringen können, die es auch in der Beschwerde gegen den endgültigen Schiedsspruch vorgebracht hat. In Bezug auf schiedsgerichtliche Vorentscheide, die vorläufige inhaltliche oder verfahrensrechtliche Fragen regeln, stellte das Bundesgericht klar, dass sie keine Rechtskraft besitzen, aber dennoch für das Schiedsgericht, von dem sie stammen, bindend sind.

Die Analyse von Petra Rihar zum Entscheid 4A_187/2020 vom 23. Februar 2021 wurde am 1. April 2021 auf LexisNexis veröffentlicht. Sie können die Publikation hier abrufen.