Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers kann nicht nur denjenigen Beschränkungen unterworfen sein, die im Gesetz erwähnt sind. Sondern auch zusätzlichen Beschränkungen, die sich zum Beispiel aus dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag ergeben können. In HR Today Nr. 11/2019 erörtert Philipp Meier Schleich die oft unklaren Rechtsfolgen solcher zusätzlichen Beschränkungen des Kündigungsrechts.