Der Aktionär ist der Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft. Die aus seiner Beteiligungsquote resultierende Rechtsposition umfasst zahlreiche Mitgliedschaftsrechte, die in Vermögens-, Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte sowie Rechte auf Beibehaltung der Beteiligungsquote und Klagerechte eingeteilt werden. Über die vermögensbezogenen Rechte hinaus hat der Aktionär daher echte Steuerungsmittel in der Hand. Dieser Beitrag von Dr. Stefano Caldoro (erschienen in Rechtssicher 09/Oktober 2019, Link) gibt einen kurzen Überblick über diese Rechte und ihre Ausübungsmöglichkeiten.